Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Raiffeisen Hippach Technology GmbH (RHT)
Präambel und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Raiffeisen Hippach Technology GmbH (RHT). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des UGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von RHT.
Vertragsschluss
Angebote von RHT sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder tatsächliche Leistungserbringung zustande. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung. RHT ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
Managed Services und Service Levels
Sofern Managed Services vereinbart werden, gelten ergänzend die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und SLA. Reaktionszeiten stellen keine garantierten Lösungszeiten dar. Leistungen außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten werden gesondert verrechnet.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung werden gesondert verrechnet.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Der Auftraggeber ersetzt sämtliche erforderlichen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von RHT. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Ersatz-, Zubehör- und Austauschteile.
Lieferung und Leistungserbringung
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe, Cybervorfälle oder sonstige Umstände außerhalb der Kontrolle von RHT verlängern Fristen angemessen.
Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen. RHT ist zunächst zur Verbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.
Haftung
RHT haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RHT ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den jeweiligen Auftragswert, maximal EUR 50.000 pro Schadensfall, begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Datensicherung
Für regelmäßige und überprüfbare Datensicherungen ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil von RHT ist. RHT haftet für Datenverluste nur insoweit, als diese auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wären.
Drittanbieter-Software und Cloud-Dienste
Für Microsoft 365, Azure sowie sonstige Produkte und Dienste Dritter gelten deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen. RHT schuldet lediglich die sorgfältige Auswahl, Bereitstellung und Integration, nicht jedoch die fortlaufende Verfügbarkeit oder unveränderte Leistungsmerkmale der Drittanbieter.
Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von RHT erstellten Konzepte, Automatisierungen, Skripte, Dokumentationen und Konfigurationen bleiben geistiges Eigentum von RHT. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
RHT verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit DSGVO und DSG. Soweit eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
Vertragsdauer und Kündigung
Laufende Managed-Service- und Pauschalverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Vertragsende werden gespeicherte Daten innerhalb von 30 Tagen in einem branchenüblichen Format bereitgestellt.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der RHT, soweit gesetzlich zulässig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Raiffeisen Hippach Technology GmbH (RHT)
Präambel und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Raiffeisen Hippach Technology GmbH (RHT). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des UGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von RHT.
Vertragsschluss
Angebote von RHT sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder tatsächliche Leistungserbringung zustande. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung. RHT ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
Managed Services und Service Levels
Sofern Managed Services vereinbart werden, gelten ergänzend die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und SLA. Reaktionszeiten stellen keine garantierten Lösungszeiten dar. Leistungen außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten werden gesondert verrechnet.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung werden gesondert verrechnet.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Der Auftraggeber ersetzt sämtliche erforderlichen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von RHT. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Ersatz-, Zubehör- und Austauschteile.
Lieferung und Leistungserbringung
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe, Cybervorfälle oder sonstige Umstände außerhalb der Kontrolle von RHT verlängern Fristen angemessen.
Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen. RHT ist zunächst zur Verbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.
Haftung
RHT haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RHT ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den jeweiligen Auftragswert, maximal EUR 50.000 pro Schadensfall, begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Datensicherung
Für regelmäßige und überprüfbare Datensicherungen ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil von RHT ist. RHT haftet für Datenverluste nur insoweit, als diese auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wären.
Drittanbieter-Software und Cloud-Dienste
Für Microsoft 365, Azure sowie sonstige Produkte und Dienste Dritter gelten deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen. RHT schuldet lediglich die sorgfältige Auswahl, Bereitstellung und Integration, nicht jedoch die fortlaufende Verfügbarkeit oder unveränderte Leistungsmerkmale der Drittanbieter.
Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche von RHT erstellten Konzepte, Automatisierungen, Skripte, Dokumentationen und Konfigurationen bleiben geistiges Eigentum von RHT. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
RHT verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit DSGVO und DSG. Soweit eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
Vertragsdauer und Kündigung
Laufende Managed-Service- und Pauschalverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Vertragsende werden gespeicherte Daten innerhalb von 30 Tagen in einem branchenüblichen Format bereitgestellt.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der RHT, soweit gesetzlich zulässig.
